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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litcLeitsatz
Zurückweisung eines selbstverfassten Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des StGB und des SterbeverfügungsG mangels Einbringung durch einen RechtsanwaltRechtssatz
Da die Frist zur Einbringung des Antrags durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt oder Stellung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe unter Vorlage eines Vermögensbekenntnisses ungenützt verstrichen ist, ist der Antrag wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Anwaltszwang, VfGH / MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:G164.2023Zuletzt aktualisiert am
14.09.2023