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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litaLeitsatz
Zurückweisung eines Antrags des BVwG auf Aufhebung einer Bestimmung des AuslBG betreffend die Ausnahme vom Erfordernis einer Amtssignatur bei automationsunterstützt erstellten ErledigungenRechtssatz
Mit E v 09.03.2023, G38/2023 ua, wurde die Wortfolge "Bescheide und" in §20 Abs4 AuslBG idF BGBl I 72/2013, als verfassungswidrig aufgehoben und gleichzeitig ausgesprochen, dass diese in den am 09.03.2023 beim BVwG und beim VwGH anhängigen Verfahren nicht mehr anzuwenden ist. Der VfGH hat über bestimmt umschriebene Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes nur ein einziges Mal zu entscheiden. Ein von ihm bereits aufgehobenes oder als verfassungswidrig erkanntes Gesetz kann daher nicht neuerlich Gegenstand eines entsprechenden Aufhebungs- oder Feststellungsbegehrens sein. Dass das BVwG zum Zeitpunkt seiner Antragstellung (14.03.2023) von der Entscheidung des VfGH keine Kenntnis haben konnte, vermag an der Unzulässigkeit seines Begehrens nichts zu ändern.Mit E v 09.03.2023, G38/2023 ua, wurde die Wortfolge "Bescheide und" in §20 Abs4 AuslBG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 72 aus 2013,, als verfassungswidrig aufgehoben und gleichzeitig ausgesprochen, dass diese in den am 09.03.2023 beim BVwG und beim VwGH anhängigen Verfahren nicht mehr anzuwenden ist. Der VfGH hat über bestimmt umschriebene Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes nur ein einziges Mal zu entscheiden. Ein von ihm bereits aufgehobenes oder als verfassungswidrig erkanntes Gesetz kann daher nicht neuerlich Gegenstand eines entsprechenden Aufhebungs- oder Feststellungsbegehrens sein. Dass das BVwG zum Zeitpunkt seiner Antragstellung (14.03.2023) von der Entscheidung des VfGH keine Kenntnis haben konnte, vermag an der Unzulässigkeit seines Begehrens nichts zu ändern.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Gerichtsantrag, Ausländerbeschäftigung, res iudicata, VfGH / Aufhebung WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:G147.2023Zuletzt aktualisiert am
15.09.2023