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74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere RechtsverhältnisseNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litcLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des IsraelitenG auf Grund der bereits am LVwG erhobenen BescheidbeschwerdeRechtssatz
Der Antragstellerin steht ein zumutbarer anderer Weg offen, den sie auch beschreitet. Im bereits anhängigen Verfahren vor dem LVwG hat die Antragstellerin Gelegenheit, auf die behauptete Verfassungswidrigkeit des §6 Abs3 IsraelitenG mit dem Ziel hinzuweisen, dass das Gericht einen Prüfungsantrag an den VfGH stellt. Geschieht dies nicht, hätte die Antragstellerin im Rahmen einer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die Möglichkeit, beim VfGH die amtswegige Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens anzuregen. Dem Vorbringen, dass "besondere, außergewöhnliche Umstände" vorliegen würden, weil die Antragstellerin ihrer Handlungsfähigkeit beraubt sei, zumal sie nicht unter dem von ihr gewählten Namen auftreten dürfe, kann schon vor dem Hintergrund der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gemäß §13 Abs1 VwGVG an das LVwG nicht gefolgt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Weg zumutbarer, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:G155.2023Zuletzt aktualisiert am
14.09.2023