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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §530 Abs1 Z7Leitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme mangels konkreter Darlegung des Wiederaufnahmegrundes hinsichtlich eines ServerausfallsRechtssatz
Mit dem vorliegenden Antrag wird - entgegen den gesetzlichen Bestimmungen - weder hinreichend konkret dargelegt, weshalb der Antragsteller (erst jetzt) neue Beweismittel aufgefunden hat oder zu benützen in den Stand gesetzt wurde, noch weshalb er ohne Verschulden außerstande war, das Beweismittel vor B v 14.12.2022, E2546/2022 geltend zu machen. Insbesondere legt der Antragsteller nicht dar, zu welchem Zeitpunkt eine Bestätigung über den Serverausfall durch seinen Rechtsvertreter angefordert wurde bzw weshalb diese erst knapp sechs Monate nach dem vorgebrachten Serverausfall ausgestellt werden konnte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiederaufnahme, VfGH / Formerfordernisse, Fristen, Beweise, elektronischer RechtsverkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E965.2023Zuletzt aktualisiert am
20.09.2023