RS Vwgh 2005/4/15 2001/12/0091

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Veröffentlicht am 15.04.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §39 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/12/0021 E 15. Oktober 2003 RS 3

Stammrechtssatz

In dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Fällung eines Erkenntnisses nach "allfälliger" Verhandlung kann ein Antrag auf Durchführung einer Verhandlung im Sinne des § 39 Abs. 1 Z. 1 VwGG nicht erblickt werden (vgl. das Erkenntnis vom 10. September 1999, Zl. 97/19/1012, und den Beschluss vom 6. März 1950, Zl. 372/50, VwSlg 1292 A/1950).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001120091.X05

Im RIS seit

23.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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