Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze außer Finanz- und DienstrechtsverfahrenNorm
B-VG Art144 Abs4Leitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Erledigung des Verwaltungsgerichts Wien betreffend die Weiterleitung eines Schriftsatzes des Einschreiters an das BundesverwaltungsgerichtRechtssatz
Mitteilungen von der Abtretung einer Verwaltungssache iSd §6 AVG sind keine Bescheide. Bei der angefochtenen Erledigung handelt es sich um keinen (verfahrensbeendenden) Beschluss eines Verwaltungsgerichtes. Die angefochtene Erledigung kann daher nicht beim VfGH bekämpft werden
Entscheidungstexte
Schlagworte
Abtretung, VfGH / Zuständigkeit, Verfahrensanordnung, BescheidbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E1200.2023Zuletzt aktualisiert am
22.06.2023