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19/20 AmtssitzabkommenNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1b, Art140aLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags gegen näher bezeichnete Bestimmungen des Abkommens über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation sowie der Statuten der Internationalen AtomenergiebehördeRechtssatz
Vor dem Hintergrund von ArtXIX Abschnitt 50 lita IAEO-Amtssitzabkommen sowie der Möglichkeit, Beschwerde an das Verwaltungsgericht der Internationalen Arbeitsorganisation zu erheben, (E v 29.09.2022, SV1/2021; EGMR 06.01.2015, 415/07, Klausecker) lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungswidrigkeiten (von ArtIII Abschnitt 9 und ArtVIII Abschnitte 19 und 20 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation, BGBl 82/1958, sowie von ArtXV der Statuten der Internationalen Atomenergiebehörde, BGBl 216/1957, wegen behaupteten Verstoßes gegen das Recht auf Zugang zu einem Gericht sowie auf ein faires Verfahren) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.Vor dem Hintergrund von ArtXIX Abschnitt 50 lita IAEO-Amtssitzabkommen sowie der Möglichkeit, Beschwerde an das Verwaltungsgericht der Internationalen Arbeitsorganisation zu erheben, (E v 29.09.2022, SV1/2021; EGMR 06.01.2015, 415/07, Klausecker) lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungswidrigkeiten (von ArtIII Abschnitt 9 und ArtVIII Abschnitte 19 und 20 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation, Bundesgesetzblatt 82 aus 1958,, sowie von ArtXV der Statuten der Internationalen Atomenergiebehörde, Bundesgesetzblatt 216 aus 1957,, wegen behaupteten Verstoßes gegen das Recht auf Zugang zu einem Gericht sowie auf ein faires Verfahren) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Staatsverträge, VfGH / Staatsvertragsprüfung, VfGH / Ablehnung, VfGH / Parteiantrag, Kernenergie, fair trial, Gericht Zuständigkeit, ArbeitsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:SV1.2023Zuletzt aktualisiert am
03.07.2023