RS Vwgh 2005/4/15 2001/12/0091

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Veröffentlicht am 15.04.2005
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §177 Abs1;
ASVG Anl1;
AVG §52;
UFG Wr 1967 §17 idF 1986/042;
UFG Wr 1967 §2 Abs11 lita idF 1993/008;

Rechtssatz

Bei einer Risikozunahme der Kanzerogenese von lediglich 1% kann jedenfalls nicht davon gesprochen werden, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Kausalzusammenhang zwischen der Strahlenexposition des Verstorbenen (Röntgenologe) und seiner Erkrankung an akuter myeloischer Leukämie nachgewiesen ist.

Schlagworte

Gutachten rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001120091.X04

Im RIS seit

23.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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