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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Nichtzuerkennung des Status von subsidiär Schutzberechtigten betreffend eine Familie von Staatsangehörigen des Iraks mangels hinreichender Auseinandersetzung mit der Rückkehrsituation der minderjährigen BeschwerdeführerinnenRechtssatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Nichtzuerkennung des Status von subsidiär Schutzberechtigten betreffend eine Familie von Staatsangehörigen des Iraks mangels hinreichender Auseinandersetzung mit der Rückkehrsituation der minderjährigen Beschwerdeführerinnen
Bei den minderjährigen Beschwerdeführerinnen handelt es sich um besonders vulnerable Personen (vgl Art21 d RL 2013/33/EU - Aufnahmerichtlinie), daher ist eine konkrete Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich, wie sich deren Situation nach ihrer Rückkehr bzw nach ihrer erstmaligen Einreise in den Herkunftsstaat Irak tatsächlich darstellen würde. Das BVwG hat eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob der zum Zeitpunkt der Entscheidung fünfzehn und dreizehn Jahre alten, sowie der (im Bundesgebiet geborenen) sieben Jahre alten Beschwerdeführerin im Fall einer "Rückkehr" eine Verletzung ihrer gemäß Art2 und 3 EMRK gewährleisteten Rechte droht, weitgehend unterlassen.Bei den minderjährigen Beschwerdeführerinnen handelt es sich um besonders vulnerable Personen vergleiche Art21 d RL 2013/33/EU - Aufnahmerichtlinie), daher ist eine konkrete Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich, wie sich deren Situation nach ihrer Rückkehr bzw nach ihrer erstmaligen Einreise in den Herkunftsstaat Irak tatsächlich darstellen würde. Das BVwG hat eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob der zum Zeitpunkt der Entscheidung fünfzehn und dreizehn Jahre alten, sowie der (im Bundesgebiet geborenen) sieben Jahre alten Beschwerdeführerin im Fall einer "Rückkehr" eine Verletzung ihrer gemäß Art2 und 3 EMRK gewährleisteten Rechte droht, weitgehend unterlassen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht / Vulnerabilität, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung, KinderEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E73.2023Zuletzt aktualisiert am
06.05.2024