RS Vwgh 2005/4/20 2004/08/0252

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.2005
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §9 Abs2;

Rechtssatz

Für die Frage der Zumutbarkeit einer zugewiesenen Beschäftigung kommt es aus medizinischer Sicht ausschließlich auf objektive Umstände an, nicht aber auch darauf, ob der Arbeitslose in einer anderen Beschäftigung allenfalls freiwillig auf Kosten seiner Gesundheit arbeitet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080252.X01

Im RIS seit

30.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten