Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Nichtzuerkennung des Satus eines Asylberechtigten an einen minderjährigen syrischen Staatsangehörigen; keine hinreichende Begründung hinsichtlich der drohenden Einziehung zum Militärdienst bei Erreichen des wehrfähigen AltersRechtssatz
Das BVwG stützt sich überwiegend auf Länderberichte die zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zum Teil bereits mehr als drei Jahre alt und damit im Hinblick auf die volatile Lage in Syrien nicht hinreichend aktuell sind. Vor dem Hintergrund des konkreten Falles und der stRsp des VfGH sowie des VwGH hätte das BVwG nicht ohne weiteres die fehlende Aktualität der Verfolgung annehmen dürfen, sondern sich im Rahmen seiner Prognoseentscheidung mit einer etwaigen asylrelevanten Verfolgung im Zusammenhang mit der vorgebrachten Gefahr einer Einziehung zum Militärdienst bzw einer Zwangsrekrutierung auseinandersetzen müssen. Der Beschwerdeführer befand sich im Zeitpunkt der Entscheidung in einem Alter von 16 Jahren und damit in einem Alter, in dem eine mögliche Zwangsrekrutierung - auch angesichts der bereits ein Jahr davor einsetzenden staatlichen Vorbereitungsmaßnahmen - nicht allein mit dem Hinweis darauf, dass er derzeit das wehrfähige Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht hat, als Verfolgungsgefahr ausgeschlossen werden kann. Zudem hat es das BVwG unterlassen sich einen persönlichen Eindruck vom Beschwerdeführer im Zuge einer mündlichen Verhandlung zu verschaffen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht / Vulnerabilität, Wehrpflicht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Verhandlung mündlicheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E1089.2023Zuletzt aktualisiert am
27.03.2024