Index
L8000 RaumordnungNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3, Art139 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Individualantrags auf Aufhebung des Flächenwidmungsplans der Gemeinde Inzing betreffend ein konkretes GrundstückRechtssatz
Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH (Grundlagenforschung und Planungsakte) lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten (des Flächenwidmungsplanes vom 10.11.2005) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Flächenwidmungsplan, VfGH / Ablehnung, Planungsakte Verfahren, GrundlagenforschungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:V267.2021Zuletzt aktualisiert am
23.11.2023