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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der JN mangels Zuständigkeit; Beschluss über die Ablehnung eines Richters ist keine in erster Instanz entschiedene RechtssacheRechtssatz
Die Erhebung eines (Partei-)Antrages aus Anlass der Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters ist nicht zulässig, weil damit keine "in erster Instanz entschiedene Rechtssache" iSd Art140 Abs1 Z1 litd B-VG bzw §62a Abs1 VfGG vorliegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zivilprozess, VfGH / Parteiantrag, VfGH / Zuständigkeit, RichterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:G251.2023Zuletzt aktualisiert am
29.11.2023