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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Versagung der Zuerkennung von Verfahrenshilfe durch das Verwaltungsgericht Wien mangels Legitimation; Wegfall des Rechtsschutzinteresses infolge Erlassung der Entscheidung in der HauptsacheRechtssatz
Mit dem angefochtenen Beschluss des (VGW) LVwG wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für das verwaltungsgerichtliche Verfahren abgewiesen. Das LVwG hat mit Erkenntnis vom 19.04.2023 im Verfahren, auf das sich der Verfahrenshilfeantrag an das LVwG bezieht, in der Sache entschieden. Dieses ist somit abgeschlossen (womit eine allenfalls zu Unrecht erfolgte Verweigerung der Verfahrenshilfe durch das LVwG gegebenenfalls die Entscheidung in der Hauptsache mit einem Mangel belasten würde). Damit mangelt es dem Beschwerdeführer im vorliegenden verfassungsgerichtlichen Verfahren an der Prozessvoraussetzung des Rechtsschutzinteresses.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verfahrenshilfe, VfGH / Gegenstandslosigkeit, Beschwer, Verwaltungsgericht, Rechtsschutz, VfGH / KlaglosstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E138.2023Zuletzt aktualisiert am
30.11.2023