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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung des Verfahrens wegen Gegenstandslosigkeit der Beschwerde gegen den Bescheid betreffend die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten infolge Zuerkennung des Status des Asylberechtigten auf Grund eines neuerlichen Asylantrags; kein KostenzuspruchRechtssatz
Die angefochtene Entscheidung des BVwG (Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten) ist zwar nicht mit einem formellen Akt aus dem Rechtsbestand beseitigt worden. Mit der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten durch das BFA wurde dem neuerlichen Antrag des Beschwerdeführers im Ergebnis jedoch in bestmöglicher Weise Rechnung getragen. Selbst eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung durch den VfGH würde keine Veränderung der Rechtsposition des Beschwerdeführers bewirken.
Kein Kostenzuspruch mangels Vorliegens einer Klaglosstellung iSd §88 VfGG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, Beschwer, VfGH / Kosten, EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E1306.2023Zuletzt aktualisiert am
01.12.2023