Index
10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der ZPO betreffend Verfahrenshilfe; Zurückstellung eines Verfahrenshilfeantrags zur Verbesserung ist keine in erster Instanz entschiedene RechtssacheRechtssatz
Die Erhebung eines (Partei-)Antrages aus Anlass der Erhebung eines Rechtsmittels gegen einen prozessleitenden Beschluss (eines Landesgerichts) ist nicht zulässig, weil damit keine "in erster Instanz entschiedene Rechtssache" iSd Art140 Abs1 Z1 litd B-VG bzw §62a Abs1 VfGG vorliegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Parteiantrag, VfGH / Zuständigkeit, Landesgericht, ZivilprozessEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:G1331.2023Zuletzt aktualisiert am
16.02.2024