Index
68/01 BehinderteneinstellungNorm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die Vorschreibung der Entrichtung einer Ausgleichstaxe bei Nichterfüllung der BeschäftigungspflichtRechtssatz
Gegen §9 BEinstG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, zumal bei einer Durchschnittsbetrachtung im Regelfall die Verpflichtung erfüllt werden kann. Wenn ein Unternehmen auf Grund seines spezifischen Tätigkeitsbereichs keine begünstigten Behinderten einstellen kann, macht dies die Regelung noch nicht unsachlich. Es ist auch nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber mit der Staffelung der Höhe der Ausgleichstaxe nach der Anzahl der Dienstnehmer den ihm zukommenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraum überschritten hätte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Behinderteneinstellung, VfGH / Ablehnung, Behinderte, RechtspolitikEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E2997.2023Zuletzt aktualisiert am
14.02.2024