Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander hinsichtlich der Nichtzuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten betreffend eine armenische Staatsangehörige in einem Verfahren über einen Folgeantrag; keine Prüfung der Behandlungsnotwendigkeiten sowie der Behandlungsmöglichkeiten für Brustkrebs im HerkunftsstaatRechtssatz
Die Feststellung, dass es sich um eine entschiedene Sache in Bezug auf den zur Prüfung der Voraussetzungen der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten relevanten Sachverhalt handle, erging ohne Prüfung und ist nicht nachvollziehbar:
Keine Klärung durch das BVwG, ob die Beschwerdeführerin nach wie vor an Brustkrebs leidet, inwieweit die vorgebrachte Gebärmutteroperation dazu in Beziehung steht und wie ganz allgemein der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin ist. Es findet zum anderen keine verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung mit den erforderlichen medizinischen Behandlungen der Beschwerdeführerin statt. So hat sich das BVwG anhand der Angaben des aktuellen Länderberichtes nicht näher mit der Frage auseinandergesetzt, ob die gegebenenfalls erforderlichen medizinischen Behandlungen und Medikamente im Herkunftsstaat verfügbar sind. Das BVwG hat somit keine hinreichende Prüfung des Einzelfalles anhand der in der jüngeren Rsp des EGMR entwickelten Kriterien durchgeführt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht / Vulnerabilität, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Rückkehrentscheidung, res iudicataEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E2741.2023Zuletzt aktualisiert am
27.02.2024