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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §530 Abs1 Z4, §538 Abs1Leitsatz
Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Konkretisierung eines gesetzlichen Anfechtungsgrundes hinsichtlich der Befangenheit eines Mitglieds des VfGHRechtssatz
Die Ausführungen des Antragstellers suchen die Befangenheit des seinerzeitigen Referenten darzulegen und in der Folge aus gängigen, auf das B-VG zurückgehenden Formulierungen in Ablehnungsbeschlüssen einen Missbrauch der Amtsgewalt des seinerzeitigen Referenten, auf dessen Antrag der damalige Ablehungsbeschluss einstimmig im Plenum gefasst wurde, abzuleiten. Derartige Vorwürfe zeigen jedoch keine konkrete Amtspflichtverletzung derart auf, dass die Voraussetzungen eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes gegeben wären.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiederaufnahme, VfGH / BefangenheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:V335.2023Zuletzt aktualisiert am
26.02.2024