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L8000 RaumordnungNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses im AnlassfallRechtssatz
Mit E v 06.12.2023, V72/2023, hob der VfGH den Bebauungsplan und den ergänzenden Bebauungsplan Schulgasse, Z031-3/9/2019, des Gemeinderats der Gemeinde Westendorf vom 22.10.2019, als gesetzwidrig auf. Es ist nach Lage des Falles nicht ausgeschlossen, dass die Anwendung der Bestimmungen für die Rechtsstellung der Beschwerdeführer nachteilig war. Die als "ERV-Gebühr" geltend gemachten Kosten sind schon deshalb nicht zuzusprechen, weil diese bereits mit dem Pauschalsatz abgegolten sind.
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, Raumordnung, VfGH / Kosten, Rechtsverkehr elektronischerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E77.2022Zuletzt aktualisiert am
16.01.2024