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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144 Abs1Leitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien betreffend eine naturschutzbehördliche Bewilligung für die Gewinnung von Sand und Kies sowie die Errichtung der dazugehörigen Bergbauanlagen mit Pumpanlage mangels LegitimationRechtssatz
Der Landesgesetzgeber überantwortet gem §27 Abs2 NÖ NSchG 2000 der Gemeinde die Wahrung bestimmter Interessen im naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren und räumt ihr zu diesem Zweck Parteistellung iSd §8 AVG ein; dieser Umstand allein lässt nicht darauf schließen, dass der Gemeinde eigene subjektive Rechte im vorliegenden Zusammenhang verliehen sind. Das Bestehen solcher Rechte wäre aber Voraussetzung der Beschwerdelegitimation nach Art144 B-VG; die Stellung einer Amts- oder Formalpartei genügt hiefür nicht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Parteistellung Umweltschutz, Naturschutz, Rechte subjektive öffentliche, AmtsparteiEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E3064.2022Zuletzt aktualisiert am
22.02.2024