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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Zurückweisung eines Antrags auf internationalen Schutz eines in Griechenland als Schutzberechtigten anerkannten Staatsangehörigen des Jemen; keine Ermittlungen hinsichtlich geeigneter Unterkünfte, Zugang zum Arbeitsmarkt sowie der medizinischen Versorgung der Diabetes-ErkrankungRechtssatz
Das BVwG hat die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer geeigneten Unterkunft, den Zugang zum Arbeitsmarkt sowie die Inanspruchnahme von medizinischer Versorgung, notwendige Ermittlungen unterlassen. Es stützt seine Entscheidung weitgehend auf die Gleichstellung von griechischen Staatsangehörigen und anerkannten Flüchtlingen und weist zudem pauschal auf Hilfsangebote von NGOs sowie darauf hin, dass der Beschwerdeführer nach einer Übergangsphase der Unterstützung grundsätzlich gehalten sei, sich selbst seine Existenz zu sichern, insbesondere sich selbst eine Unterkunft zu suchen. Auch der pauschal erfolgte Verweis darauf, dass der Beschwerdeführer sich nicht darum bemüht habe, eine gesicherte Arbeit bzw Unterkunft zu erhalten, und auch bisher im Rahmen der somalischen Community in Athen eine Unterkunft gefunden, mit Gelegenheitsarbeiten sein wirtschaftliches Auskommen gesichert und auch im Hinblick auf seine Diabetes-Krankheit ausreichend medizinische Versorgung erhalten habe, wird seiner Situation - im Hinblick auf die vom BVwG selbst wiedergegebene Berichtslage zur Situation von Schutzberechtigten in Griechenland - nicht gerecht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, AußerlandesbringungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E3681.2023Zuletzt aktualisiert am
27.02.2024