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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §146Leitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Zuständigkeit des VfGHRechtssatz
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezieht sich auf eine nicht näher bezeichnete Entscheidung des Landesgerichtes für Strafsachen Wien und betrifft damit einen Akt der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E459.2024Zuletzt aktualisiert am
15.03.2024