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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144 Abs1Leitsatz
Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung eines Antrags auf nachträgliche Abtretung der Beschwerde an den VwGH mangels – die leichte Fahrlässigkeit übersteigenden – Verschuldens des BevollmächtigtenRechtssatz
Dem Rechtsanwalt der Antragsteller wäre ein Verschulden seiner Kanzleimitarbeiterin nur dann anzulasten, wenn man ihm selbst Nachlässigkeit bei der Kontrolle, Überwachung oder Belehrung vorwerfen könnte. Der VfGH erachtet das Vorbringen im Wiedereinsetzungsantrag für zutreffend, dass die Fristversäumung auf einem singulären und durch außergewöhnliche Umstände mitbedingten Versehen einer sonst zuverlässigen Kanzleimitarbeiterin beruhte. Dieses Fehlverhalten kann angesichts eines unvorhergesehenen Ereignisses (Verkehrsunfall) auch dem Rechtsanwalt der Antragsteller nicht angelastet werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, Fristen, VfGH / Abtretung, Rechtsanwälte, VertreterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E2553.2023Zuletzt aktualisiert am
13.05.2024