RS Vwgh 2005/4/21 2001/15/0213

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.04.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §23 idF 1989/660;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/14/0128 E 31. März 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Der Erlass betrieblicher Schulden führt, sofern dieser nicht auf einem außerbetrieblichen Vorgang beruht, zu einer gewinnerhöhenden Vermehrung des Betriebsvermögens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001150213.X01

Im RIS seit

08.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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