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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Einstellung des VerfahrensSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung
Mit Schriftsatz vom 14. März 2024 zog die antragstellende Partei ihren Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
VfGH / Parteiantrag, VfGH / Zurücknahme, EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:G26.2024Zuletzt aktualisiert am
28.08.2024