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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden betreffend die Abweisung eines Antrages auf internationalen Schutz eines Staatsangehörigen von Bangladesch; mangelhafte Auseinandersetzung mit der Glaubwürdigkeit der homosexuellen OrientierungRechtssatz
Soweit das BVwG knapp und pauschal davon ausgeht, dass eine Verfolgung des Beschwerdeführers auf Grund der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Homosexuellen nicht glaubhaft sei, weil der Beschwerdeführer zum fluchtauslösenden Ereignis widersprüchliche Angaben getätigt habe, ist die Begründung im Lichte des Akteninhaltes und der protokollierten Aussagen des Beschwerdeführers nicht tragfähig. Auch die Alternativbegründung, wonach der Beschwerdeführer "mehrfach widersprüchliche Angaben zu seinen Fluchtgründen" gemacht habe und "sein Vorbringen weder schlüssig darlegen noch durch hinreichende Beweis- oder Bescheinigungsmittel glaubhaft machen" habe können ist nicht schlüssig, zumal das BVwG nicht näher ausführt, worin es die "mehrfach widersprüchlichen Angaben" sieht und es völlig unterlässt, sich beispielsweise mit den Verletzungen des Beschwerdeführers auseinanderzusetzen.
Vor dem Hintergrund der Umstände des Falles und des seit der Erstbefragung im Wesentlichen gleichbleibenden und detaillierten Fluchtvorbringens sowie der sonstigen vom Beschwerdeführer gleichbleibenden Angaben zu seiner Person, vermag das BVwG die Unglaubwürdigkeit des Fluchtvorbringens nicht substantiiert zu begründen.
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Homosexualität, Ermittlungsverfahren, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E223.2024Zuletzt aktualisiert am
25.09.2024