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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art139 Abs1 Z1Leitsatz
Einstellung des VerfahrensSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung
Mit Schriftsatz vom 3. Oktober 2024 zog das antragstellende Verwaltungsgericht seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
VfGH / Zurücknahme, Einstellung, VfGH / GerichtsantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:V86.2024Zuletzt aktualisiert am
11.12.2024