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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litbLeitsatz
Einstellung des BeschwerdeverfahrensSpruch
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung
Mit Schriftsatz vom 7. November 2024 zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
Einstellung, VfGH / Zurücknahme, VfGH / AnlassverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E2340.2023Zuletzt aktualisiert am
09.12.2024