RS Vwgh 2005/4/25 AW 2005/12/0004

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Veröffentlicht am 25.04.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §80 Abs7;
BDG 1979 §80 Abs7a;
BDG 1979 §80 Abs9;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Befristete Gestattung der Benützung einer Naturalwohnung nach § 80 Abs. 9 BDG 1979 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin - entgegen ihrer Intention - lediglich die bis 31. Juli 2006 befristete Benützung der Naturalwohnung gestattet, worin allenfalls die Versagung eines darüber hinaus gehenden Begehrens auf unbefristete Gestattung erblickt werden kann. Der angefochtene Bescheid erweist sich insofern einem Vollzug im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich, müsste doch im Falle der Säumigkeit in der Räumung der Naturalwohnung vorerst ein Bescheid im Sinn des § 80 Abs. 7 BDG 1979 erlassen werden, der der Beschwerdeführerin die Räumung der Wohnung auferlegt und dergestalt einer Vollstreckung nach § 80 Abs. 7a BDG 1979 zugänglich wäre.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005120004.A01

Im RIS seit

18.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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