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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Einstellung des VerfahrensSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung
Mit Schriftsatz vom 2. Mai 2025 zog die Antragstellerin ihren Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
VfGH / Zurücknahme, Einstellung, VfGH / ParteiantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:G5.2025Zuletzt aktualisiert am
08.09.2025