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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Einstellung des Verfahrens auf Grund Zurückziehung des ParteiantragsSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung
Mit Schriftsatz vom 20. März 2025 zog der Antragsteller seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
VfGH / Zurücknahme, Einstellung, VfGH / ParteiantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:G53.2025Zuletzt aktualisiert am
04.07.2025