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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3, Art140 Abs1 Z1 litcLeitsatz
Einstellung des Verfahrens auf Grund Zurückziehung des IndividualantragsSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung
Mit Schriftsatz vom 2. Juni 2025 zogen die Antragsteller ihren Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
VfGH / Zurücknahme, Einstellung, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:G39.2025Zuletzt aktualisiert am
04.07.2025