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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art139 Abs1 Z1, Art140 Abs1 Z1 litaLeitsatz
Einstellung des Verfahrens auf Grund Zurückziehung des GerichtsantragsSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung
Mit Schriftsatz vom 9. April 2025 zog das Landesverwaltungsgericht Steiermark seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
Einstellung, VfGH / Zurücknahme, VfGH / GerichtsantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:G204.2024Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025