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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art139 Abs1 Z1Leitsatz
Einstellung des VerfahrenSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung
1. Mit Schriftsatz vom 8. Juli 2025 zog das Landesverwaltungsgericht Tirol seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
2. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
VfGH / Gerichtsantrag, Einstellung, VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:V117.2024Zuletzt aktualisiert am
02.12.2025