Norm
AVG §71 Abs1Rechtssatz
Rechtssatz 1
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat sich derjenige, der sich gegenüber der Behörde der Möglichkeit der Einbringung einer Eingabe mittels Telefax bedient, zu vergewissern, ob die Übertragung erfolgreich durchgeführt wurde (vgl. VwGH 08.07.2004, Zl. 2004/07/0100, mwN; VwGH 15.09.2005, Zl. 2005/07/0104). Diese Sorgfaltspflicht und die Pflicht sich zu vergewissern, ob die Übertragung erfolgreich durchgeführt wurde, besteht nicht nur im Verkehr zwischen Partei und Behörde, sondern auch dann, wenn sich eine Partei im Verkehr mit ihrem Rechtsvertreter des Mittels der Telekopie bedient. Weder in seinem Antrag auf Widereinsetzung in den vorigen Stand noch in der gegenständlichen Beschwerdeschrift wurde vom Beschwerdeführer behauptet, dass eine solche Kontrolle vorgenommen wurde. Wird aber, wie im vorliegenden Fall, eine solche Kontrolle unterlassen, so kann im Rahmen eines Wiedereinsetzungsverfahrens nicht mehr von einem minderen Grad des Versehens die Rede sein (vgl. VwGH 30.03.2004, Zl. 2003/06/0043).Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat sich derjenige, der sich gegenüber der Behörde der Möglichkeit der Einbringung einer Eingabe mittels Telefax bedient, zu vergewissern, ob die Übertragung erfolgreich durchgeführt wurde vergleiche VwGH 08.07.2004, Zl. 2004/07/0100, mwN; VwGH 15.09.2005, Zl. 2005/07/0104). Diese Sorgfaltspflicht und die Pflicht sich zu vergewissern, ob die Übertragung erfolgreich durchgeführt wurde, besteht nicht nur im Verkehr zwischen Partei und Behörde, sondern auch dann, wenn sich eine Partei im Verkehr mit ihrem Rechtsvertreter des Mittels der Telekopie bedient. Weder in seinem Antrag auf Widereinsetzung in den vorigen Stand noch in der gegenständlichen Beschwerdeschrift wurde vom Beschwerdeführer behauptet, dass eine solche Kontrolle vorgenommen wurde. Wird aber, wie im vorliegenden Fall, eine solche Kontrolle unterlassen, so kann im Rahmen eines Wiedereinsetzungsverfahrens nicht mehr von einem minderen Grad des Versehens die Rede sein vergleiche VwGH 30.03.2004, Zl. 2003/06/0043).
Schlagworte
minderer Grad eines Versehens, WiedereinsetzungZuletzt aktualisiert am
30.03.2009