RS Vwgh 2005/4/26 2005/06/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2005
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Index

25/02 Strafvollzug
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
StVG §10 Abs1 Z1;
StVG §10 Abs1 Z2;
StVG §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/20/0390 E 20. Juni 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Mit seinem Antrag, dass eine Änderung des Strafvollzugsortes vorgenommen werden möge, machte der Beschwerdeführer in einer aus dem Gesetz ableitbaren Weise ein subjektives Recht geltend, weshalb die belangte Behörde zutreffend über den Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid entschieden hat (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 12. September 1996, Zl. 95/20/0750, und vom 14. Dezember 2000, Zl. 2000/20/0353).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005060028.X01

Im RIS seit

30.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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