RS Vwgh 2005/4/26 2005/03/0044

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Veröffentlicht am 26.04.2005
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs2;
WaffG 1996 §8 Abs6;
WaffG 1996 §8 Abs7;

Rechtssatz

Die Nichtbeibringung eines Gutachtens im Sinne des § 8 Abs. 7 zweiter Satz WaffG 1996 lässt die Feststellung des für die Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen nicht zu, sodass dieser gemäß § 8 Abs. 6 erster Satz WaffG 1996 als nicht verlässlich gilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005030044.X04

Im RIS seit

30.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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