RS Vwgh 2005/4/26 2005/03/0043

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Veröffentlicht am 26.04.2005
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §12 Abs1;
WaffG 1996 §12 Abs3 Z1;
WaffG 1996 §13 Abs3;

Rechtssatz

Regelmäßige Konsequenz der rechtskräftigen Verhängung eines Waffenverbotes ist der Verfall der sichergestellten Waffen, der zum Eigentumserwerb des Bundes führt (Hinweis E 3.7.2003, Zl 2000/20/0010). Wenn das Waffenverbot nicht rechtskräftig wird, sind die sichergestellten Waffen dem Betroffenen wieder auszufolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005030043.X01

Im RIS seit

30.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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