Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §5 Abs2;Rechtssatz
Ein bereits verhängtes Zwangsmittel darf nicht mehr vollzogen werden, wenn das mit seiner Verhängung verfolgte Ziel erreicht ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070196.X14Im RIS seit
02.06.2005Zuletzt aktualisiert am
27.11.2009