RS Vwgh 2005/4/28 2004/07/0196

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2005
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §5 Abs2;

Rechtssatz

Ein bereits verhängtes Zwangsmittel darf nicht mehr vollzogen werden, wenn das mit seiner Verhängung verfolgte Ziel erreicht ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070196.X14

Im RIS seit

02.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten