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E1ENorm
11997E028 EG Art28;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/07/0157Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/07/0166 E 18. November 2004 RS 6Stammrechtssatz
In der jüngeren Judikatur, so im Urteil vom 1.4.2004, C-112/02, ("Kohlpharma") hat der EuGH deutlich gemacht, dass das Vorliegen des "gleichen Ursprunges" im Sinn des Urteils vom 11. März 1999 ("British Agrochemicals") formulierten Rechtssatzes indessen kein Erfordernis für einen zulassungsfreien Parallelimport, mit dessen Fehlen allein die Unterbindung des Inverkehrbringens begründet werden kann, ist. Zwar betrifft dieses Urteil vom 1. April 2004 - ebenso wie die Urteile des EuGH vom 20. Mai 1976 ("De Peijper") und 12. November 1996 ("Smith & Nephew Pharmaceuticals") - die Einfuhr von Arzneimitteln. Der EuGH hat jedoch in dem genannten Urteil vom 11. März 1999 ("British Agrochemicals") die Parallelität zur Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln gerade wegen desselben Schutzzwecks betont. (Danach sind nämlich die mit der Richtlinie 91/414/EWG in erster Linie verfolgten Ziele des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und der Beseitigung von Hemmnissen für den innergemeinschaftlichen Handel mit denen der Richtlinie 65/65/EWG vergleichbar; hinzu kommen im Übrigen die Ziele des Schutzes der Gesundheit von Tieren und der Umwelt. Unter diesem Blickwinkel werden durch die Richtlinie (91/414/EWG) einheitliche Vorschriften in Bezug auf die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln geschaffen.)
Gerichtsentscheidung
EuGH 61975J0104 de Peijper VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001070152.X01Im RIS seit
13.06.2005Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011