RS Vwgh 2005/4/28 2001/07/0007

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Veröffentlicht am 28.04.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs2;
AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Überschreitet die von der Behörde für notwendig erachtete Projektsänderung die Sache des ursprünglichen Projektes (wesentliche Projektsänderung), so ist es der Behörde verwehrt, zum Zweck einer solchen (wesentlichen) Projektsänderung nach § 66 Abs. 2 AVG vorzugehen.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Allgemein Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001070007.X01

Im RIS seit

01.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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