RS Vwgh 2005/4/28 2004/07/0197

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Veröffentlicht am 28.04.2005
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §10 Abs2;
WRG 1959 §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Festsetzung eines Schutzgebietes ist im WRG 1959 nicht zwingend als Voraussetzung für eine Trinkwasserversorgungsanlage vorgesehen. Ob ein Schutzgebiet festzusetzen ist, hängt davon ab, ob ein solches notwendig ist, um den erforderlichen Schutz des Wassers zu gewährleisten. Ist eine solche Schutzgebietsfestsetzung nötig, aber nicht möglich, dann ist ein auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Trinkwasserversorgungsanlage gerichtetes Ansuchen abzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070197.X04

Im RIS seit

02.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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