Norm
AsylG 1997 §10 Abs5Rechtssatz
Rechtssatz 2
§ 10 Abs. 5 AsylG 1997 und § 34 Abs. 4 AsylG, wonach die Verfahren der Asylwerber gemeinsam zu führen sind, können daher nur so ausgelegt werden, dass dies nur soweit geschehen soll, als es entsprechend der zeitlichen Lagerung möglich ist. Stellt daher - wie im vorliegenden Fall - das nachgeborene Kind seinen Antrag erst, nachdem das Bundesasylamt über den Antrag seines Vaters bereits entschieden hat, so kann diese Bestimmung nicht auf das Verfahren vor dem Bundesasylamt angewandt werden; das bedeutet aber noch nicht, dass sie überhaupt nicht anzuwenden ist. Wird nämlich seine Beschwerde dem Asylgerichtshof vorgelegt, bevor er über die Beschwerde des Vaters entschieden hat, so hat er die Verfahren ab diesem Zeitpunkt tunlichst gemeinsam zu führen und jedenfalls die Regel anzuwenden, dass allen Asylwerbern der gleiche Schutzumfang zu gewähren ist (UBAS 22.10.2007, 309.215-C1/2E-X/47/07; vgl. zu § 10 Abs. 5 AsylG 1997 auch UBAS 20.9.2005, 263.184/0-X/47/05; 25.6.2007, 261.965-0/1E-X/47/05).Paragraph 10, Absatz 5, AsylG 1997 und Paragraph 34, Absatz 4, AsylG, wonach die Verfahren der Asylwerber gemeinsam zu führen sind, können daher nur so ausgelegt werden, dass dies nur soweit geschehen soll, als es entsprechend der zeitlichen Lagerung möglich ist. Stellt daher - wie im vorliegenden Fall - das nachgeborene Kind seinen Antrag erst, nachdem das Bundesasylamt über den Antrag seines Vaters bereits entschieden hat, so kann diese Bestimmung nicht auf das Verfahren vor dem Bundesasylamt angewandt werden; das bedeutet aber noch nicht, dass sie überhaupt nicht anzuwenden ist. Wird nämlich seine Beschwerde dem Asylgerichtshof vorgelegt, bevor er über die Beschwerde des Vaters entschieden hat, so hat er die Verfahren ab diesem Zeitpunkt tunlichst gemeinsam zu führen und jedenfalls die Regel anzuwenden, dass allen Asylwerbern der gleiche Schutzumfang zu gewähren ist (UBAS 22.10.2007, 309.215-C1/2E-X/47/07; vergleiche zu Paragraph 10, Absatz 5, AsylG 1997 auch UBAS 20.9.2005, 263.184/0-X/47/05; 25.6.2007, 261.965-0/1E-X/47/05).
Schlagworte
FamilienverfahrenZuletzt aktualisiert am
06.11.2009