RS Vwgh 2005/4/28 2005/16/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2005
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien

Norm

LAO Wr 1962 §66;
LAO Wr 1962 §67 Abs2;

Rechtssatz

Der Abspruch über die beantragte Rückerstattung der Getränkesteuer hat getrennt von einem Abspruch über die Vorschreibung der Getränkesteuer und kann auch mit einem gesondert zu erlassenden Bescheid erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005160003.X01

Im RIS seit

31.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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