RS Vwgh 2005/4/29 2004/05/0126

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Veröffentlicht am 29.04.2005
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Index

L82109 Kleingarten Wien

Norm

KlGG Wr 1996 §6 Abs2;

Rechtssatz

Bei der Bemessung der Leistungsfrist iSd § 6 Abs. 2 Wr KlGG hatte die belangte Behörde auf die objektiven Gegebenheiten (technische Machbarkeit) abzustellen, nicht aber auf wirtschaftliche Erwägungen dahingehend Bedacht zu nehmen, dass dem Beschwerdeführer Zeit und Gelegenheit eingeräumt werde, das für ihn wirtschaftlich günstigste Projekt zu planen und auch (allenfalls gegen die Widerstände des Kleingartenvereines) durchzusetzen (vgl. dazu auch die bei Walter / Thienel, Verwaltungsverfahren I, 2. Auflage, in E 360 ff wiedergegebene hg. Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004050126.X02

Im RIS seit

23.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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