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L82109 Kleingarten WienNorm
KlGG Wr 1996 §6 Abs2;Rechtssatz
Bei der Bemessung der Leistungsfrist iSd § 6 Abs. 2 Wr KlGG hatte die belangte Behörde auf die objektiven Gegebenheiten (technische Machbarkeit) abzustellen, nicht aber auf wirtschaftliche Erwägungen dahingehend Bedacht zu nehmen, dass dem Beschwerdeführer Zeit und Gelegenheit eingeräumt werde, das für ihn wirtschaftlich günstigste Projekt zu planen und auch (allenfalls gegen die Widerstände des Kleingartenvereines) durchzusetzen (vgl. dazu auch die bei Walter / Thienel, Verwaltungsverfahren I, 2. Auflage, in E 360 ff wiedergegebene hg. Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004050126.X02Im RIS seit
23.06.2005