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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §10 Abs2;Rechtssatz
Gemäß § 4 Abs. 2 VVG ist der Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten gegen nachträgliche Verrechnung an den Verpflichteten, das ist bei unverändertem Sachverhalt der aus dem Titelbescheid Verpflichtete (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 2003, Zl. 2002/10/0234), zu richten. Ob dieser im Titelverfahren zu Recht in Anspruch genommen wurde, ist im Vollstreckungsverfahren nicht zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004050313.X03Im RIS seit
08.06.2005Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009