RS Vwgh 2005/5/2 2003/10/0215

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Veröffentlicht am 02.05.2005
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Index

L92051 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Burgenland
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/02 Familienrecht

Norm

ABGB §140 Abs1;
ABGB §140 Abs3;
EheG §71 Abs1;
SHG Bgld 2000 §45 Abs1;

Rechtssatz

Besteht ein Unterhaltsanspruch der Hilfeempfängerin gegen ihren geschiedenen Ehegatten und würde dieser bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen den eigenen angemessenen Unterhalt nicht gefährden, so wäre dieser Unterhaltsanspruch gemäß § 71 Abs. 1 Ehegesetz jenem gegenüber dem Vater der Hilfeempfängerin vorrangig (vgl. Zankl in Schwimann, ABGB I2, § 71 Ehegesetz, Rz 1 f). Eine Heranziehung des Vaters zum Kostenersatz käme insoweit nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003100215.X06

Im RIS seit

31.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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