RS Vwgh 2005/5/11 AW 2005/07/0021

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Veröffentlicht am 11.05.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Die beschwerdeführenden Parteien zeigen mit ihren allgemeinen Ausführungen zur Beeinträchtigung der Gewässerökologie, womit sie im Wesentlichen die Verletzung von öffentliche Interessen und nicht von subjektiven Rechten geltend machen, aber auch mit dem allgemeinen Hinweis auf die durch die Einräumung einer Leitungsservitut verbundene Einschränkung ihres Eigentums keinen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG auf.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005070021.A01

Im RIS seit

19.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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