RS Vwgh 2005/5/11 2001/13/0209

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Veröffentlicht am 11.05.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22;
BAO §23;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Einem Abzug als Betriebsausgaben waren Zahlungen nicht zugänglich, die sich steuerrechtlich als Akte der Einkommensverwendung in Form finanzieller Zuwendungen im Familienkreis darstellten, denen Beweggründe der Anerkennung, Dankbarkeit, Gefälligkeit und Unterstützung zu Grunde lagen, denen es aber an einem solchen nachvollziehbar zwingenden Rechtsgrund mangelte, der die geleisteten Zahlungen der Sphäre der Einkommenserzielung zugewiesen hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001130209.X03

Im RIS seit

09.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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